Segelfliegen
ist eine faszinierende Sportart: Lautlos dahingleiten, Höhe gewinnen, Strecken im Gleitflug zurücklegen, und mit einem neuen Aufwind wieder versuchen, die in Flugstrecke umgesetzte Höhe wieder neu zu gewinnen. Intensive Beobachtung des Wetters und den entsprechenden Nutzen daraus ziehen, sind oberstes Gebot für einen Segelflug mit direkter Ausnutzung der Sonnenenergie. Ob die gewählte Flugaufgabe erfolgreich durchgeführt werden kann, hängt im Wesentlichen vom Können des Piloten und wie gesagt, von den Wetterverhältnissen ab. Eine Landung bei "den Kühen" auf einem geeigneten Feld ist bei nachlassenden Aufwinden die Konsequenz. Ein normaler Vorgang für einen Segelflieger, oft trainiert, und in keinem Fall eine Notlandung, wie es immer wieder in der Presse dargestellt wird.

Ausbildung:


Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer kann bereits mit 14 Jahren erfolgen (Mit einer Sondergenehmigung sogar schon mit 13).
Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum 1. Alleinflug eingereicht werden:

   ausgefüllter Aufnahmeantrag
   Nachweis über abgeschlossenen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" z.B. Führerschein
   Polizeiliches Führungszeugnis  zur Vorlage beim Regierungspräsidenten Münster– Abt. Luftfahrt
   Tauglichkeitszeugnis ( Fliegerarzt )
   bei Minderjährigen Unterschrift der Eltern

Der Ausbildungsleiter und die Fluglehrer helfen gerne beim Ausfüllen der Formulare und dem Einreichen bei den entsprechenden Behörden.

Die Praktische Ausbildung gliedert sich in drei Schritte, die jeweils mit einer kleinen Prüfung abgeschlossen werden (A, B und C-Prüfung).

1. Abschnitt (A-Prüfung):

   Im ersten Ausbildungsabschnitt werden die Grundlagen des Fliegens gelernt. Es wird ausschließlich auf unseren Schulungsdoppelsitzer ASK 21 geflogen. Es wird das Starten und Landen, der Geradeaus- und Kurvenflug und natürlich Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel das Verhalten bei einer Startunterbrechung.

   Abgeschlossen wird der erste Ausbildungsabschnitt mit dem Alleinflug. Der Flugschüler wird dabei das erste Mal nach Absprache von zwei Fluglehrern alleine in die Luft geschickt. Dies ist zweifelsohne der aufregendste Abschnitt der Ausbildung.

2. Abschnitt (B-Prüfung):

   Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Flugschüler zunächst alleine Fliegen, dabei immer wieder den optimalen Start, die optimale Landung üben. Im weiteren Verlauf des zweiten Ausbildungsabschnitts steigt der Fluglehrer wieder zu und es wird das Thermikfliegen geübt. Denn der Segelflieger ist ja von den Kräften der Natur abhängig und dies will natürlich geübt sein. Ein weiter Teil dieses Abschnittes ist die Umschulung auf ein anderes Flugzeugmuster.
   Dieser Ausbildungsabschnitt wird mit der B-Prüfung abgeschlossen. Dort ist es notwendig dem am Boden stehenden Fluglehrer eine sauber geflogene Platzrunde mit einige Übungen (Kurvenwechsel, etc.) vorzuführen.

3. Abschnitt (C-Prüfung):

Der dritte und letzte Ausbildungsabschnitt umfasst das intensive Thermikfliegen. Dort wird unter anderem mit dem Fluglehrer eine Überlandflugeinweisung durchgeführt das heißt, dass man den Gleitbereich des Flugplatzes verlässt und ein ca. 100km entferntes Ziel ansteuert und von dort wieder zum Flugplatz zurückkehrt. Dies setzt natürlich eine gewisse Flugtaktik voraus, die einem der Fluglehrer vermitteln wird. Weitere teile dieses Abschnittes sind im Alleinflug das Thermikfliegen zu erlernen. So ist eine Aufgabe z.B. einen 30 Minütigen Flug durchzuführen.

   Auch dieser Ausbildungsabschnitt wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die wie in der B-Prüfung eine sauber geflogene Platzrunde fordert und in der Landung den sogenannten Seitengleitflug.

Theorie:

Die Theorie wird im in der Winterpause am Flugplatz gelernt. Sie umfasst insgesamt 8 Fächer. Diese sind:

       Navigation
       Luftrecht
       Aerodynamik
       Technik
       Instrumentenkunde
       menschliches Leistungsvermögen
       Verhalten in besonderen Fällen
       Meteorologie

Die Prüfung des theoretischen Wissens wird von einem offiziellen Prüfer im Multiple Choice Verfahren meistens direkt am Flugplatz abgenommen.

Des Weiteren ist zur Praktischen Prüfung ein Funksprechzeugnis notwendig. Dieses berechtigt einen zur Benutzung von Flugfunkgeräten und Kommunikation mit Controllern und Co. Auch diese Ausbildung wird im Verein durchgeführt und später durch einen Prüfer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen abgenommen. Dieses sogenannte "Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst" (BZF) ist in Deutsch oder Englisch zu erwerben. Für Flüge in der BRD reicht das deutsche BZF völlig aus.

Beendigung der Ausbildung:

Nach Abschluss aller drei Ausbildungsabschnitte und der Theorieprüfung kommt der spannendste Teil der Ausbildung der 50km Überlandflug-. Für diesen Überlandflug wird zusammen mit dem Fluglehrer ein in mindestens 50km Entfernung liegender Flugplatz ausgesucht der dann von dem Flugschüler im Alleinflug erreicht werden muss.
Auch trotz sorgfältiger Vorbereitung zusammen mit dem Fluglehrer passiert es oft das man diese Aufgabe nicht beim ersten mal schafft und vor erreichen des Zielflugplatzes auf einem Acker landen muss. Jedoch steigert dieses den Nervenkitzel und auch die Außenlandung wird vorher sorgfältig geübt, sodass auch das kein Problem sein wird.

Prüfung:

Die Praktische Prüfung beinhaltet mindestens 2 Übungsflüge von jeweils ca. 10 Minuten. Dort ist es lediglich notwendig eine ordentliche Platzrunde zu Fliegen und einen sicheren Start bzw. Landung durchzuführen. Die Prüfung in der Regel einfacher als die Prüfung zum Führerschein, denn Fliegen kann man ja schon, dies hat man in diversen Alleinflügen bewiesen. Daher sind die Durchfallraten der praktischen Prüfung bei nahezu 0%.

    

Dauer:

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel zwei Jahre, wo im Sommer geflogen wird und im Winter die Theorie geübt wird. Eine konsequente Teilnahme am Flugbetreib ist dabei natürlich Voraussetzung.

Interesse?  Dann rufen Sie doch einfach an!

Manfred Otte (1. Vorsitzender)  : 0172 6216141

Dirk Spiekermann (Fluglehrer): 0160 8026183